Brandschutz

für einen besseren schlaf

BRANDWARNANLAGEN

Die Funk-Brandwarnanlage BEKA – In Sachen Brandschutz bestens aufgestellt

Brandschutz ist ein Thema, das alle angeht. Aber auch ein Thema, das häufig unterschätzt wird. Jährlich registrieren deutsche Versicherungen Brandschäden in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro. Doch keine Versicherung der Welt kann Leib und Leben schützen. Und genau das ist in Kindergärten, Heimen und überall, wo viele Menschen zusammen kommen, von entscheidender Bedeutung.

Die neue drahtlose Brandwarnanlage BEKA erkennt erste Anzeichen von Brandgefahr sicher, alarmiert zuverlässig und ermöglicht so eine rechtzeitige Evakuierung. Sie ist konform zur DIN EN 54, schnell installiert und kostengünstig in der Anschaffung.

Die brandneue VDE Norm DIN VDE 0826-2 
Brandwarnanlage BEKA als optimale Lösung

Ihre Vorteile auf einen Blick mit der Brandwarnanlage nach VDE 0826-2

  • Optimale Lösung zur VDE V Norm DIN 0826-2
  • 30 – 40 % weniger Anschaffungskosten. Sie ist die kostengünstige Alternative zur teuren Brandmeldeanlage im Sonderbau. Solange eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr nicht von der Bauaufsicht gefordert wird
  • Einfach zu installieren, da alle Komponenten komplett kabellos arbeiten
  • Keine Schlitzeklopfen, kein Umbau und daher weniger Aufwand
  • Auch im Unterhalt ist die Brandwarnanlage unkompliziert, da sie nur einmal im Jahr gewartet werden muss
  • Sämtliche Funkmelder sind mit langlebigen 10-Jahres-Batterien ausgestattet
  • mehr Informationen erhalten Sie von uns in einem Beratungsgespräch

MAßGESCHNEIDERT FÜR KLEINE SONDERBAUTEN

Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und gemeinsame Wohnungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen. Besondere Einrichtungen erfordern besondere Brandschutzlösungen.

Während es für private Wohnungen und große Zweckbauten klare gesetzliche Brandschutz-Vorschriften gibt, gab es für kleinere Sonderbauten in der Vergangenheit keine eindeutige Regelung. Verantwortliche müssen zwischen Alternativen wählen, die für ihr Objekt nicht passend waren.

Das Problem: Wo die Schutzanforderungen hoch sind, ist das verfügbare Budget oft klein. Eine baurechtskonforme, aber teure Brandmeldeanlage mit zwangsläufiger Aufschaltung auf die Feuerwehr kommt deshalb nicht infrage. Vernetzte Rauchwarnmelder sichern das Objekt in Hinsicht auf vorbeugender Brandschutz von Seiten der Bauaufsicht jedoch nur unzureichend.

BEKA als maßgeschneiderte Brandschutzlösung für kleinere Sonderbauten 

Die Brandwarnanlage BEKA ist optimal geeignet für Sonderbauten wie beispielsweise:

  • kleine bis mittlere Bürogebäude und Gewerbebetriebe
  • Kindergärten
  • Seniorenheime
  • kleinere Hotels (bis max. 60 Betten)

RAUCHWARNMELDER

Ein Feuer kann nicht nur das eigene Leben gefährden, sondern auch das komplette Hab und Gut zerstören. Vorbeugender Brandschutz sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Das Anbringen von Rauchmeldern in Wohnräumen ist in vielen Bundesländern sogar verpflichtend.

Woran erkennt man den guten Rauchwarnmelder?

Diese Melder verfügen über ein Qualitätszeichen “Q”. Außerdem ist eine fest eingebaute Lithiumbatterie verbaut, die mindestens 10 Jahre hält. Somit erspart man sich den lästigen Batteriewechsel.

TOP-THEMEN

RAUCHMELDERPFLICHT

Die Rauchmelderpflicht gilt heute in allen 16 Bundesländern. Vorgaben zur Installation und Wartung regelt die jeweilige Landesbauordnung.



RAUCHMELDER mit "Q"

Achten Sie beim Kauf auf das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder mit Q haben eine festverbaute 10-Jahres Batterie, sind nach erweiterten, festgelegten Standards geprüft und bieten damit eine hohe Sicherheit.

RAUCHMELDER INSTALLATION

Für einen optimalen Schutz erfolgt die Installation in der Regel im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtwege dienen (Ausnahme Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg).

RAUCHMELDER WARTUNG

Wer für die Wartung zuständig ist, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Die Prüfung und Pflege soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate.

RAUCHMELDERPFLICHT FÜR EIGENTÜMER

Wohnen Sie im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung? Dann sind auch Sie in der Pflicht und für die Installation, Wartung und Betriebsbereitschaft verantwortlich.

VERHALTEN IM BRANDFALL

Rauchmelder sind in allen Bundesländern Pflicht. In Falle eines Feuers warnt ein Rauchmelder rechtzeitig. In diesem Fall bleiben Ihnen 120 Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen.

PLANUNG

Wir planen den optimalen Schutz für Sie und Ihre Familie.

ALARM AKTIVIEREN

Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird! Ein Rauchmelder reicht nur für einen 60 qm großen Raum und sollte grundsätzlich mittig an der Zimmerdecke installiert werden

Je nach Beschaffenheit der Decke stehen zwei zertifizierte Montagetechniken zur Verfügung, die für einen sicheren Halt der Rauchwarnmelder sorgen:

> Bohr- u. Dübeltechnik
> Klebemontage mit zertifiziertem Klebepad. Kein bohren, kein Lärm kein Schmutz
> in jedem Fall müssen die Herstellerangaben beachtet werden. Diese finden Sie in der Bedienungsanleitung der Melder.

NORMEN

Landesbauordnung Baden-Württemberg §15 (7):

Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.

Für Neu- und Umbauten gilt dieses Gesetz bereits seit 10.07.2013!

DIN 14676:

Die DIN 14676 legt die Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern,Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Rauchwarnmelder, die entsprechend dieser Norm eingesetzt werden, dürfen als Stand-Alone-Melder oder auch als funkvernetzte Melder betrieben werden.

DIN 14604:

Es dürfen nur Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 und VdS-geprüft eingesetzt werden.

– ein Rauchwarnmelder überwacht max. eine Fläche von 60 m²
– Mindestens 0,5 m Abstand zu Wänden, Wärmequellen (z.B. Leuchten), Unterzügen oder Einrichtungsgegenständen.
– Wartung entsprechend der Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich.

Die DIN EN 14604 legt die Anforderungen, Prüfverfahren sowie die Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie gibt Herstelleranweisungen für Rauchwarnmelder, die nach dem Streulicht-, Durchlicht-, oder Ionisationsprinzip arbeiten und für Anwendungen in Haushalten, oder für vergleichbare Anwendungen in Wohnbereichen vorgesehen sind.

VdS:

VdS ist die unabhängige und akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz…mehr